Scoring: alles, was Sie darüber wissen sollten

Aus der Wirtschaft sind Begriffe wie „Scoring-Verfahren“ und „Score-Werte“ schon kaum mehr wegzudenken.

Meist handelt es sich dabei um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Besonders interessant deshalb, weil Kredite viel häufiger in Anspruch genommen werden, als vielen bewusst ist.

Kredit ist beliebt

Wenn auch Sie einen Ratenkredit bei einer Bank aufnehmen, sind Sie sich darüber im Klaren: Den Kredit von der Bank erhalten Sie nur, wenn Sie kreditwürdig sind. Doch das gilt genauso, wenn Sie mit einem Händler eine Ratenzahlung vereinbaren. Und auch, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen, nehmen Sie Kredit in Anspruch. Schließlich wird die Rechnung immer erst im Nachhinein bezahlt.

Kreditwürdigkeit richtig einschätzen

Wer Kredit gewährt, sieht sich dem Problem gegenüber, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zuverlässig einzuschätzen. Auf das reine Bauchgefühl zu vertrauen, ist dabei keineswegs ratsam. Nötig sind rationale, objektiv nachvollziehbare Kriterien.

Score-Werte für objektive Aussagen

Und hier kommen Score-Werte ins Spiel. Sie knüpfen an Tatsachen an, die Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit erlauben. Ein Beispiel: Wer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, wird seltener zahlungsunfähig als jemand, dessen Arbeitsverhältnis befristet ist. Stimmt diese Aussage? Um dies zu prüfen, muss sie der Kreditgeber im Ernstfall mit statistischen Methoden nachweisen.

Die Basis: aussagekräftige Tatsachen

Aus Datenschutz-Sicht ist zunächst entscheidend, welche Tatsachen in einen Score-Wert einfließen dürfen. Es muss sich stets um Faktoren handeln, deren Eignung nachprüfbar ist. Zum Beispiel ehemalige Kredite, die der Kreditnehmer ordnungsgemäß zurückgezahlt hat.

Auch allgemeine Erfahrungen dürfen in das Scoring miteinfließen. So wäre es etwa denkbar, dass Hauseigentümer Kredite zuverlässiger zurückzahlen als Personen, die keine Hauseigentümer sind. Genauso gut könnte es aber umgekehrt der Fall sein. Grund hierfür könnte sein, dass Hauseigentümer wegen der Belastungen durch das Haus weniger Geld zur Verfügung haben. Wie dem auch sei: Aussagen dieser Art müssen sich mit statistischen Mitteln begründen lassen.

Keine Diskriminierungen!

Es ist äußerst umstritten, ob man ein Stadtviertel oder eine Straße, in der jemand wohnt, berücksichtigt werden dürfen. Denn ein solcher Ansatz kann schnell zu einer unzulässigen Diskriminierung führen. Besonders deutlich wird dies an folgendem Beispiel: In einem bestimmten Haus wohnen mehrere Personen, die in der Vergangenheit Kredite nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt haben. Plötzlich zieht jemand Neues in dieses Haus. Der Rückschluss, dass auch diese Person Kredite nicht ordnungsgemäß zurückzahlen wird, würde sie unzulässig diskriminieren.

Ein Score-Wert ist ein Punktwert

Jedes einzelne Merkmal der Kreditwürdigkeit ist an Bewertungspunkte geknüpft. Die Summe dieser Bewertungspunkte ergibt den Score-Wert. Der Kreditgeber selbst entscheidet, wie hoch der Score-Wert sein muss, um einen Kredit zu gewähren. Hier darf jeder Gläubiger seine eigenen Maßstäbe anlegen. Denn welches Risiko er eingehen will und welches nicht, ist Teil seiner Geschäftspolitik.

Auskunfteien à la SCHUFA

Nur sehr wenige Kreditgeber berechnen Score-Werte selbst. Dazu fehlt ihnen meist das Know-how. Sie schalten deshalb Dienstleister ein, sogenannte Auskunfteien. Sehr bekannt ist in diesem Zusammenhang die SCHUFA. Es gibt aber auch kleinere Auskunfteien, die beispielsweise nur für bestimmte Branchen agieren.

Detaillierte Rechtsprechung zu Auskunfteien

Datenschutzrechtlich ist das Geschäftsmodell der Auskunfteien grundlegend in Ordnung. Sie müssen jedoch eine Vielzahl an Grundsätzen beachten, die sich aus Gerichtsentscheidungen ergeben. Das gilt zum Beispiel dafür, wie lange negative Tatsachen berücksichtigt werden dürfen. Auch hier gibt es ein gewisses Recht auf Vergessen. Dieses Vergessen darf aber nicht zu früh einsetzen, da sonst die berechtigten Interessen von Kreditgebern gefährdet werden.

Betroffene haben Anspruch auf Auskunft

Wer von einem Score-Wert betroffen ist, kann Auskunft verlangen. Auch darüber, welche Tatsachen zur Ermittlung des Werts verwendet wurden. Die Berechnungsmethode im Einzelnen ist hingegen Bestandteil der Geschäftsgeheimnisse und kann vom Betroffenen nicht erfragt werden.

Score-Werte werden jedes Jahr millionenfach erstellt. Verglichen damit gibt es erfreulicherweise nur wenige berechtigte Beschwerden.

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